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DIN-Norm 33430

"Anforderungen an Verfahren und deren Einsatz bei berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen"

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) im Ausschuss des Deutschen Instituts für Normung 2002 die Norm 33430 für berufsbezogene Eignungsbeurteilungen entwickelt. Sie verdeutlicht Ansprüche an Eignungsverfahren und Anwender, macht es Scharlatanen auf dem Markt künftig schwerer und ist durch den Verzicht auf bürokratische Überfrachtungen für Unternehmen dennoch gut handhabbar.

 

Die DIN 33430 umfasst 15 Seiten Text und sieben Seiten Glossar. Sie begreift die Qualitätssicherung in der Personalbeurteilung als Chance, um

  • der Beliebigkeit bei Personalbeurteilungen entgegenzuwirken,
  • seriöse interne Anbieter (z. B. Personalabteilungen) und externe Anbieter (z.B. ein beauftragtes Beratungsunternehmen) zu stärken und
  • Betroffene vor unsachgemäßen Verfahren und Vorgehensweisen der Eignungsbeurteilung zu schützen.

Um diese Ziele zu erreichen, wird der gesamte Prozess der Eignungsbeurteilung als eine Einheit gesehen. Die DIN 33430 formuliert daher Anforderungen für

  1. die Arbeits- und Anforderungsanalyse,
  2. die Auswahl der diagnostischen Strategie und diagnostischen Verfahren,
  3. die Durchführung und Auswertung von Verfahren einschließlich der Interpretation der Ergebnisse sowie
  4. die Evaluation und Qualitätssicherung. Außerdem
  5. berücksichtigt die Norm die Perspektive der zu beurteilenden Personen und formuliert
  6. Anforderungen an die Kenntnisse und Erfahrungen der Verantwortlichen und sonstigen Mitwirkenden.

 

Die Forderungen der DIN 33430

Unter anderem fordert die DIN 33430

  • dass die zur Eignungsbeurteilung eingesetzten Verfahren auf Grundlage einer Arbeits- und Anforderungsanalyse festgelegt werden,
  • dass die Regeln zur Auswertung, Interpretation und Entscheidung vorab festgelegt werden,
  • dass für jedes Beurteilungsverfahren (so auch für Interviews und Assessment Center) ausführliche Verfahrenshinweise (Manuale) vorliegen, damit verschiedene, unabhängige Beurteiler in gleicher Weise vorgehen und zu vergleichbaren Ergebnissen und Urteilen kommen können,
  • dass die zur Eignungsbeurteilung herangezogenen Normwerte der Referenzgruppe der Kandidaten entsprechen (z. B. ist die Beurteilung von Managern nicht normgerecht, wenn sie anhand von Normentabellen erfolgt, die aus Realschülerdaten abgeleitet wurden),
  • dass die Validität der eingesetzten Verfahren empirisch nachgewiesen ist,
  • dass die Kennwerte der Güte der Verfahren sowie die Normwerte spätestens alles acht Jahre überprüft werden,
  • dass der gesamte Prozess der Eignungsbeurteilung, einschließlich der Gütekriterien der Verfahren und der Entscheidungsregeln, nachvollziehbar dokumentiert wird,
  • dass die Verantwortlichen und Mitwirkenden Kenntnisse und angeleitete Praxiserfahrung im Bereich der Eignungsdiagnostik aufweisen. Die benötigten Kenntnisse und Erfahrungen sind in der Norm detailliert aufgelistet.

 

vgl.: http://www.psychologie.de/ueber/gremien/din-33430/

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